Allgemeine Geschäftsbedingungen von

Riccardo Götz Fotografie
Rüfiwisweg 7
7203 Trimmis
mail@riccardogoetz.ch

1. ALLGEMEINES

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt)  gelten für alle Angebote, Verträge, Bestellungen, Dienstleistungen von Fotograf Riccardo Götz Fotografie.

Mit der Bestellung, Inanspruchnahme einer Dienstleistung oder Terminreservation gelten die AGB als gelesen und akzeptiert.

Von Riccardo Götz Fotografie erstellte Offerten haben eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen.

1.1. PRODUKTIONSAUFTRAG

Riccardo Götz Fotografie wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Riccardo Götz Fotografie kann dies zum Teil durch Dritte (Labore, Druckereien, etc.) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist Riccardo Götz Fotografie hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei.

1.2. AUSWAHL/AUSLIEFERUNG DER FOTOS/FRISTEN

Riccardo Götz Fotografie wählt bei einem Fotoshooting im ersten Schritt alle die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden. Das sind meistens 80% der Shooting-Bilder. Danach kann der Auftraggeber selber entscheiden, welche Bilder es sein sollen. Diese werden dem Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen für die Auswahl als Online-Galerie zur Verfügung gestellt. Nach der Auswahl der Bilder durch den Kunden werden die Fotos innerhalb von 30 Arbeitstagen durch Riccardo Götz Fotografie optimiert und als Download zur Verfügung gestellt. Bei Hochzeitsreportagen bis 8 Stunden werden die Fotos innerhalb von 6 Wochen bei Reportagen bis 12 Stunden innerhalb von 8 Wochen ausgeliefert. Bei Verlängerungsstunden sowie Abwesenheit/Ferien durch Riccardo Götz werden diese Fristen verlängert.

Rohdateien werden dem Kunden grundsätzlich nicht abgegeben. Falls dies gewünscht wird, muss es vor dem Auftrag schriftlich abgemacht werden.

1.3. VERPFLEGUNG / PAUSEN

Bei Halb- oder Ganztagesbuchungen ab 5 Stunden (insbesondere bei Veranstaltungen / Hochzeiten), ist Riccardo Götz Fotografie mit Verpflegung und Getränken zu versorgen und angemessene Pausen zu gewähren.

2. BUCHUNG / ANMELDUNG

Durch die schriftliche Zusage eines vorgeschlagenen Termins gilt ein Auftrag/Termin als gebucht.  Zusätzlich wird bei Aufträgen im grossen Umfang gegebenenfalls ein schriftlicher Vertrag geschlossen.

3. ANNULATION / NICHT ERSCHEINEN / TERMIN VERSCHIEBUNG

3.1 HOCHZEIT 

Sollte ein Auftrag nach der definitiven Terminbestätigung von Riccardo Götz Fotografie per Email, durch Annulation/Verschiebung durch den Auftraggeber nicht zustande kommen, wird folgendes Honorar fällig:

  • Nach der Terminbestätigung (Email): 20% des gebuchten Angebots

  • Bis 6 Monate vor dem Termin: 40% des gebuchten Angebots (Wurde ein Vorschuss geleistet, wird Dieser einbehalten)

  • Bis 3 Monate vor dem Termin: 50% des gebuchten Angebots

  • Bis 30 Tage vor dem Termin: 80% des gebuchten Angebots

  • Ab 14 Tagen vor dem Termin und keine Abmeldung: 100% des gebuchten Angebots

3.2 FOTOSHOOTING / ANDERE FOTOAUFTRÄGE

TERMIN STORNIEREN:

  • Nach der Terminbestätigung (Email) bis 7 Tage vor dem Termin: einmalige Gebühr von CHF 70.- für jeden Beauftragten (Fotograf, Visagistin, Stylistin)

  • Danach: 50% des gebuchten Shootings / Angebots

  • Keine Abmeldung oder nicht Erscheinen am Shootingtag mit kurzfristiger Abmeldung nach Terminbeginn: 100% des gebuchten Shootings / Angebots

  • Verspätungen von mehr als 30 Min ohne eine telefonische oder schriftliche Meldung gelten als Nichterscheinen und werden in Rechnung gestellt. Die Shootingzeit beginnt ab dem Zeitpunkt, wie in der Bestätigungsmail festgelegt wurde.

Abmeldungen haben telefonisch oder schriftlich (EMAIL) zu erfolgen.

Die oben genannten Entschädigungen gelten auch bei Krankheit.

Die Annulationskosten werden via Rechnung eingefordert.

TERMIN VERSCHIEBEN:

Bei Verschiebung des Termins bis 48h vor Terminbeginn (neues Datum) wird Ihnen eine einmalige Verschiebungs-Pauschale von CHF 100.- verrechnet. (Visagisten oder sonstige gebuchten Dienstleistungen können diesen Betrag ergänzen) Die Kosten sind angemessene Umsatzverluste des blockierten Termins, welcher so kurzfristig nicht mehr neu belegt werden kann.

Die oben genannten Entschädigungen gelten auch bei Krankheit.

Verschiebungen haben telefonisch oder schriftlich (EMAIL) zu erfolgen.

Die Verschiebungs Pauschalen werden via Rechnung eingefordert.

4. HÖHERE GEWALT

Ist es Riccardo Götz Fotografie aufgrund höherer Gewalt (oder z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie und andere schwerwiegende Gründe) nicht möglich den Auftrag auszuführen, so verzichtet Riccardo Götz Fotografie auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten.

Riccardo Götz Fotografie kann nicht rechtlich belangt werden und es kann keinen Schadenersatz gefordert werden. Natürlich bemüht sich Riccardo, einen Ersatzfotografen zu engagieren, welcher auf eigene Rechnung mit seinen Leistungen arbeitet.

Ist es Riccardo Götz Fotografie aufgrund höherer Gewalt (oder z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie und andere schwerwiegende Gründe) nicht möglich, die Fotos in der vereinbarten Zeit auszuliefern kann Riccardo Götz Fotografie nicht rechtlich belangt werden und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten.

4.1 HOCHZEIT

Riccardo Götz Fotografie bemüht sich (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine eigenen Leistungen erbringt.

Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter (Fotografen, Fotodesigner etc.) entstehen, wird nicht gehaftet.

Das Brautpaar verzichtet  auf weitere Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten an Riccardo Götz Fotografie.

Ein evtl. zuvor geleisteter Vorschuss oder bereits bezahlte Aufträge werden dem Brautpaar innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet.

4.2  FOTOSHOOTINGS / ANDERE FOTOAUFTRÄGE

  • Es ist auf Wunsch des Kunden ein Ersatztermin zu vereinbaren

  • Der Auftraggeber verzichtet auf weitere Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten an Riccardo Götz Fotografie.

5. PREISE / ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Sämtliche Angebote auf der Website von Riccardo Götz Fotografie sind unverbindlich. Riccardo Götz Fotografie behält sich ausdrücklich das Recht vor, Preisänderungen mit sofortiger Wirkung vorzunehmen.

Die Preise der Dienstleistungen verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Riccardo Götz Fotografie ist nicht Mehrwertsteuerpflichtig.

  • Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an den Fotoauftrag / das Fotoshooting. Die finalen Fotos werden erst ausgeliefert, wenn die vollständige Bezahlung des Auftrags abgeschlossen ist.

  • Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen wie zum Beispiel: Kosten für gebuchte Modelle; anfallende Reisekosten wie Taxi zu schwer erreichbaren Orten oder dem nächsten Bahnhof, Parktickets , Spesen ( zum Beispiel Hotel,- / Übernachtungskosten), zusätzliche Requisiten, sowie weitere vor Ort anfallende auftragsbedingte Kosten welche nicht im Honorar enthalten sind gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind innert 30 Tagen zu begleichen.

  • Das Honorar ist auch dann in vollständiger Höhe zu zahlen wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.

  • Bei grösseren Aufträgen/Nachbestellungen mit einem Betrag von über CHF 500, kann eine Vorauszahlung verlangt werden.

  • Post oder Kuriersendungen werden erst ausgelöst, wenn der Betrag vollkommen beglichen wurde. Das gleiche gilt für Vorschaugalerien welche online aufgeschaltet werden.

Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Beträge/  Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach dem Zugang der Rechnung (per Email) oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht.

Nach einer Mahnung (berechtigt nach dem 30. Tag) kommt der Auftraggeber in Verzug.

Der Auftraggeber übernimmt anfallende Mahnspesen in Höhe von 10.00 CHF (für die 1. Mahnung)

und 20.00 CHF für die 2. (=letzte) Mahnung. Es wird zusätzlich einen Verzugszins berechnet.

Mahnspesen und Kosten durch Beauftragung eines Inkassobüros, eines Rechtsanwalts und des Gerichts gehen zu Lasten des Auftraggebers.

6. GUTSCHEINE / SPEZIALANGEBOTE

Von Riccardo Götz Fotografie ausgestellte Gutscheine haben eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahre ab dem Ausstellungsdatum. Nach 3 Jahren gilt der aktuelle Preis für das gebuchte Shooting auf der Website von Riccardo Götz Fotografie. Eine evtl. Differenz für Erhöhung des Preises wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Gutscheine sind nicht rückerstattungsfähig.

7.  TFP SHOOTINGS

Bei TFP Shootings (Time for Pictures) welche für beide Parteien gratis gemacht und dem Foto-Model als Entlöhnung die Fotos zu Verfügung gestellt werden, besteht kein Anspruch auf Durchführung des Fotoshootings.

Riccardo Götz Fotografie  kann ein TFP Shooting aus zeitlichen oder wichtigen, auftragsbedingten Gründen absagen und dafür nicht rechtlich belangt werden.

8. KÜNSTLERISCHER GESTALTUNGSSPIELRAUM FOTOGRAF

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Fotoarbeiten/Nachbearbeitungen stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum von Riccardo Götz Fotografie unterliegen. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des von Riccardo Götz Fotografie ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.

9. BEANSTANDUNGEN / SICHERUNG DER FOTODATEIEN

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Riccardo Götz Fotografie gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.

Etwaige Schäden oder Beanstandungen die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials / die Ware betreffen, sind innerhalb 7 Tagen nach Empfang schriftlich mitzuteilen.

Andernfalls gilt das Bildmaterial / die Ware als genehmigt.

Defekte CDs/DVDs/USB Datenträger werden innerhalb einem Monat gegen Rücksendung des defekten Datenträgers ausgetauscht.

(Nach dem Erhalt der Fotos ist der Auftraggeber allein verantwortlich für die ordnungsgemässe Aufbewahrung und Sicherung der Dateien. Es empfiehlt sich eine Sicherung der Fotos auf mindestens einem weiteren Datenträger. Riccardo Götz Fotografie sichert die abgegebenen Fotos für 1 Jahr nach dem Fototermin. In dieser Zeit können Datenträger und einzelne Fotos nachbestellt werden.)

10.  BILDRECHTE

Bei Fotografien welche Fotograf Riccardo Götz von einer Person/ einem Gegenstand macht, bleiben die Urheberrechte im Besitz des Fotografen

Der Auftraggeber kauft mit dem Erstehen der Bilder nicht das Urheberrecht. Das Nutzungsrecht  erhält er, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, nur für den Privatgebrauch (Die eigene Facebook-Seite, Bewerbungen, Sedcards, Familie, Freunde….). Dort dürfen die Fotos mit Erwähnung des Fotografen veröffentlicht werden. Bei gewerblichen Auftraggebern für den einmaligen vereinbarten Verwendungszweck.

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials bei Publikationen.

Der Name des Fotografen ist  grundsätzlich bei jeder Wiedergabe wie folgt zu nennen:

„Riccardo Götz Fotografie“ oder www.riccardogoetz.ch

Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platzierten oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk, ist als Schadenersatz ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.

Veränderungen des Bildmaterials durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Riccardo Götz Fotografie. Das Bildmaterial darf weder abgezeichnet, noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv im Bild verwendet werden.

Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von Riccardo Götz Fotografie erfolgten)  Nutzung, Verwendung, Veränderung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

11. REFERENZEN

Bei entsprechender schriftlicher zusätzlicher Vereinbarung erhält Riccardo Götz Fotografie als Urheberin das Recht, einzelne Bilder kostenlos für Werbezwecke zu verwenden (z. B. Website, Visitenkarten, Preislisten, Flyer, Wettbewerbe, Inserate, Internetseiten, Facebook, Sedcards etc..).

Die Art der Präsentation (Wasserzeichen, Rahmen, Bearbeitung etc.) ist Sache von Riccardo Götz Fotografie

Riccardo Götz Fotografie hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Printmedien), bei Ausstellungen, Werbung, Gesprächen und Präsentationen mit potentiellen Auftraggebern, auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.

12.  DATENSCHUTZ / DATENSICHERHEIT

Riccardo Götz Fotografie verpflichtet sich, Fotografien nur mit Einwilligung der abgebildeten Person zu veröffentlichen. Bei Veranstaltungen/ Hochzeiten hat der Auftraggeber/ das Brautpaar die Einwilligung der anwesenden, abgebildeten Personen einzuholen und haftet für dieses allein.  Adressdaten der Kunden werden ausschliesslich für die Abwicklung des Fotoauftrages verwendet. Keinesfalls werden personenbezogene Daten wie Adresse oder Emailadresse an Dritte weitergegeben.

13.  ABSCHLIESSENDES

Die mit Riccardo Götz Fotografie abgeschlossenen Verträge unterliegen dem Schweizerischen Recht. Alle Änderungen und Ergänzungen die diese AGB betreffen, bedürfen der schriftlichen Form. Riccardo Götz Fotografie behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen.

Gerichtsstand der Geschäftssitz von Riccardo Götz Fotografie

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab 1. Januar 2018.

Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.